Rostock – Die Staatsanwaltschaft Rostock hat die von der Kriminalpolizei Rostock geführten Ermittlungen in dem genannten Verfahren abgeschlossen. Gina H., die seit dem 7.11.2025 in Untersuchungshaft sitzt, wird wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes und aus sonst niedrigen Beweggründen zum Nachteil des achtjährigen Fabian angeklagt.
Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft besteht hinreichender Tatverdacht, dass sich die Angeklagte am Morgen des 10.10.2025 zu der Wohnanschrift des Jungen begeben und ihn unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt habe. Anschließend soll sie ihn in ihrem Kraftfahrzeug zu einem Feldstück nahe Klein Upahl gebracht und dort gemeinsam mit ihm zu einem verdeckt liegenden Teich gelaufen sein. Dort soll sie den Jungen, wie geplant, mit mindestens sechs Messerstichen im Oberkörper getötet und später den Leichnam mit Brandbeschleuniger angezündet haben, um Spuren zu beseitigen.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
