Schwerin – Die Wahlperiode der Schiedspersonen läuft aus. Deshalb werden Schweriner Bürgerinnen und Bürger gesucht, die für diese ehrenamtliche Tätigkeit Interesse zeigen. Den Bewerbern darf nicht das passive Wahlrecht, also die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entzogen worden sein. Sie sollten außerdem mindestens 25 Jahre alt sein und in Schwerin wohnen. Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertretung für fünf Jahre gewählt. Die Schiedsstellen arbeiten nach dem Motto: Schlichten statt richten. Konkret heißt das, dass nicht jede Rechtsstreitigkeit vor dem Richter verhandelt werden muss. Schadensersatzforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über die Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke können in der Schiedsstelle geschlichtet werden. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die über ausreichend Zeit verfügen, um diese ehrenamtliche Tätigkeit wahrnehmen zu können. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wenn Sie Interesse haben, melden sie sich bitte umgehend im Fachdienst Hauptverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6 telefonisch unter 545-1076.
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