Home Nachrichten Schwerin Sicherung der Förderung von Kindern mit Seh- u./o. Hörschädigung

Sicherung der Förderung von Kindern mit Seh- u./o. Hörschädigung

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Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die kommunalen Gebietskörperschaften haben sich auf eine Regelung für die Absicherung der mobilen und teilstationären Frühförderung der Kinder mit Seh- und/oder Hörschädigung verständigt. Bildungsminister Mathias Brodkorb und die Landrätinnen und Landräte, die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister haben jetzt eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Bildungsminister Mathias Brodkorb zeigte sich erleichtert, dass es gelungen ist, mit der Langzeitvereinbarung die Übergangsvereinbarung zur Neuordnung der Frühförderung ersetzen zu können und somit für alle Beteiligten langfristig Rechtssicherheit zu schaffen.

Für die Dauer der Vereinbarung ist das Land Träger der mobilen Frühförderung "Sehen" und "Hören". Darüber hinaus wird das Land in den Überregionalen Förderzentren in Neukloster und Güstrow jeweils teilstationäre Frühförderangebote bereithalten, die insbesondere eine intensive Betreuung ermöglichen, wenn durch die mobile Frühförderung im Einzelfall keine ausreichende Betreuung gewährleistet werden kann.

Die acht kommunalen Gebietskörperschaften verpflichten sich, den diagnostizierten Bedarf spezieller Frühförderung für die Kinder mit Seh- und/oder Hörschädigung aus ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich ausschließlich durch die Frühförderbereiche der Überregionalen Förderzentren vornehmen zu lassen. Das freie Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder bleibt hiervon unberührt.

Durch die Vereinbarung ist es gelungen, die spezielle mobile und teilstationäre Frühförderung von Kindern mit Sinnesschädigung gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten für weitere zehn Jahre fortzuführen. Geregelt werden auch die Frequenz der mobilen Frühförderung als auch die Eltern-Kind-Seminare und das Neugeborenen-Screening.

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