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Haushalt 2014 nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig

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Schwerin – Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der Landeshauptstadt seine beabsichtigte Entscheidung zur Haushaltssatzung 2014 übersandt. Als Anlage ist die aktualisierte Fassung des Berichts des Beratenden Beauftragten mit Stand vom 27. Mai 2014 übergeben worden – ab sofort nachzulesen unter www.schwerin.de.

Die beabsichtigten Entscheidungen betreffen:

Die Landeshauptstadt soll keine Haushaltsgenehmigung für 2014 erhalten und einen neuen Haushaltsentwurf für 2014 vorlegen

Bis 30. November soll die Stadtvertretung einen Beschluss zu einem Haushaltssicherungskonzept fassen, das den Haushaltsausgleich bis 2018 ermöglicht.

Die Prüfaufträge des Beratenden Beauftragten sind unverzüglich umzusetzen. Das Ergebnis ist dem Innenministerium bis 15. Oktober vorzulegen.

„Diese Entscheidungen bedürfen einer detaillierten Prüfung der Verwaltung, die bis zum 17. Juni abgeschlossen sein soll. Wir werden aber das Angebot einer mündlichen Erörterung und schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium annehmen“, kündigte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow an. „Für mich ist allerdings klar, dass das Vorgehen des Innenministeriums gegenüber der Landeshauptstadt nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig ist. Nicht nachvollziehbar, weil der Beratende Beauftragte einen Haushaltsausgleich bis 2018 in seinem ersten Zwischenbericht im Mai selbst nicht für möglich hielt.

Unverhältnismäßig, weil die kooperative Zusammenarbeit der Landeshauptstadt mit dem Beratenden Beauftragten in den Entscheidungen des Innenministeriums in keiner Weise gewürdigt wird. Bis auf wenige Veränderungen – z.B. keine Privatisierung der Kita gGmbH – wurden die Argumente der Landeshauptstadt Schwerin nicht berücksichtigt.“

Maßnahmen_Beratender_Beauftragter

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