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Bargeld als Fundsache im Schweriner Fundbüro gar nicht so selten

Nur 30 Prozent der Funde werden abgeholt

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Schwerin – Die 17-Jährige Auszubildende Hannah Heidemann machte Ende Februar eine Schweriner Seniorin glücklich, als sie einen auf dem Marienplatz gefundenen Umschlag mit 700 Euro an die Polizei und das Fundbüro übergab. Hannah absolviert in der Stadtverwaltung Schwerin ihre Ausbildung. Der stellvertretende Oberbürgermeister Bernd Nottebaum bedankte sich heute offiziell bei der ehrlichen Finderin für ihr vorbildliches Verhalten: „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in Schwerin in einer Stadt leben, in der man so viel Geld verlieren kann und es zurückbekommt. Geldbörsen gehören zwar zu den häufigsten Fundsachen, aber nicht jeder hätte eine so große Summe abgegeben. Vielen Dank für deine Ehrlichkeit, mit der du Vorbild für deine Mitmenschen bist“, bedankte sich Verwaltungschef Bernd Nottebaum.

„Bargeld ist unter den abgegebenen Fundsachen im Schweriner Fundbüro gar nicht so selten, dann allerdings nicht im Briefumschlag, sondern in gefundenen Geldbörsen, Taschen oder Koffern“, berichtet die Leiterin des Bürgerbüros Katja Dannenberg. Neben Geldbörsen zählen Dokumente, Schlüssel, Fahrräder, Handys, Notebooks, Tablets, Taschen, Kleidung und Schmuck zu den häufigsten Fundsachen. Hinzu kommen manchmal Musikinstrumente sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren, Blutdruckmessgeräte oder Insulinpens.

Im Jahr 2025 lag der Anteil von Fundsachen, bei denen Bargeld im Spiel war, bei 6,2 Prozent. 1.368 Fundanzeigen wurden 2025 im Bürgerservice insgesamt erfasst. Darunter sind auch sämtliche Fundsachen aus den Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs Schwerin. Sie werden vom NVS stets am darauffolgenden Werktag ins Fundbüro gebracht.

Nur etwa 30 Prozent aller abgegebenen Gegenstände werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern auch wieder im Fundbüro abgeholt.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Nicht abgeholte, verwertbare Gegenstände werden entweder versteigert oder an soziale Einrichtungen wie Caritas oder AWO weitergegeben. Auch der Finder kann bei der Abgabe im Fundbüro angeben, ob er Anspruch auf die Fundsache erhebt, wenn diese nicht abgeholt wird. Falls Finderlohn beansprucht wird, hinterlässt der Finder seine Kontakte im Fundbüro und stimmt der Weitergabe seiner Daten zu. Alles andere müssen dann Finder und Verlierer unter sich regeln.

Gegenstände, die nicht weitergegeben oder versteigert werden können, müssen vom Fundbüro vernichtet werden. Geräte mit Datenspeichern wie Handys, Notebooks und Tablets dürfen aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht versteigert werden und werden nach Ablauf der Frist fachgerecht vernichtet.

Die häufigsten Fundkategorien im Jahr 2025 waren Taschen und Koffer (20%), gefolgt von Schlüsseln (19%). Dahinter liegen Kleidungsstücke (15%) und Handys (13%). Ebenfalls oft abgegeben wurden Dokumente und Karten (7 %). 

Über das Online-Fundbüro „Fundbüro Deutschland“ können Bürgerinnen und Bürger nach ihren Gegenständen suchen oder Verlustmeldungen eingeben. Bei Übereinstimmungen erfolgt dann die Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Öffentliche Präsenzversteigerungen vor Ort finden inzwischen nicht mehr statt. Versteigert wird heutzutage ausschließlich online über die Plattform Zollauktion. Kleinere Gegenstände werden versendet, größere wie Fahrräder können im Bürgerbüro abgeholt werden.

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