Großes Reformpaket im Landtag

Mecklenburg-Vorpommern modernisiert Sicherheit, Brandschutz und Verwaltung

0
124
Foto: rkr
- Anzeige -

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Mittwoch ein weitreichendes Gesetzespaket verabschiedet, das die Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen des Landes grundlegend neu aufstellt. Neben der umfassenden Modernisierung des Personalvertretungsrechts wurden auch die gesetzlichen Grundlagen für den Katastrophenschutz sowie den Brandschutz vollständig reformiert.

Schnelleres Handeln bei Krisen und Extremwetter

Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz (LKSG MV) reagiert das Land auf die zunehmende Intensität von Extremwetterlagen und veränderten Bedrohungsszenarien. Kernstück der Reform ist ein neu definierter Krisenbegriff, der bereits bei drohenden Gefahren – wie Pandemien, Energieengpässen oder Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen – ein strukturiertes, landesweites Krisenmanagement erlaubt, noch bevor eine formelle Katastrophe eintritt.

- Anzeige -

Zudem werden die Führungsstrukturen vereinheitlicht und die Unterstützung für Einsatzkräfte sowie Spontanhelfende rechtlich klarer geregelt. „Das neue Gesetz stärkt die Vorsorge, verbessert die Führungs- und Kommunikationsstrukturen und erhöht die Einsatzfähigkeit aller beteiligten Akteure“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Mehr Rückhalt, Unfallschutz und Entlastung für die Feuerwehren

Auch der Brandschutz im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern wird durch das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz zukunftsfest gemacht. Um die mehr als 27.000 aktiven Einsatzkräfte zu entlasten, können Gemeinden künftig Gebühren für Einsätze erheben, die keine echten Notfälle darstellen – wie wiederholte Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen. Die klassischen Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben für die Bürger weiterhin komplett kostenfrei.

Gleichzeitig wird der Unfallschutz auf unverheiratete Lebensgemeinschaften sowie Kinder von Feuerwehrangehörigen ausgeweitet. Um den Nachwuchs zu sichern, erhalten Landkreise zudem neue Optionen, um die Fahrausbildung für Feuerwehrfahrzeuge finanziell zu unterstützen. Pegel betonte: „Mit diesem Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden.“

300 Euro Prämie: Neues Ehrenzeichen für 50 Jahre Dienst

Als besondere Würdigung für ein ganzes Lebenswerk im Zeichen der öffentlichen Sicherheit beschloss der Landtag zudem die Einführung eines neuen Brandschutz-Ehrenzeichens für 50 Jahre aktive Dienstzeit. Ehrenamtliche Feuerwehrleute, die dieses außergewöhnliche Jubiläum erreichen, erhalten neben der Auszeichnung eine staatliche Jubiläumszuwendung in Höhe von 300 Euro. Diese neue Stufe ergänzt die bereits bestehenden Prämien für 10-, 25- und 40-jährige Dienstzeiten.

Verwaltung wird digitaler und moderner

Flankiert werden die Sicherheitsgesetze durch das bereits beschlossene neue Personalvertretungsgesetz, welches das seit 1993 geltende Recht ablöst. Die Reform passt die Mitbestimmung an moderne Arbeitsformen, flexible Arbeitszeiten und die fortschreitende Digitalisierung an. So wird es künftig unter anderem möglich sein, die Stimmen bei Personalratswahlen elektronisch abzugeben. Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Mitspracherechte von Nachwuchskräften, wie Rechtsreferendaren und Auszubildenden, durch die Schaffung eigener Beteiligungsgremien.

„Das neue Personalvertretungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, um den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft leistungsfähig, attraktiv und zukunftssicher aufzustellen“, so Innenminister Pegel abschließend zu dem gesamten Reformpaket.