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Haftbefehl gegen Reisenden am Hauptbahnhof vollstreckt

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Schwerin – Die Bundespolizeiinspektion Rostock vollstreckte am 12. Juni gegen 16 Uhr am Hauptbahnhof Schwerin einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen Deutschen. Der Mann war mit dem RE 1 (4435) aus Richtung Hamburg zum Schweriner Hauptbahnhof eingetroffen, nachdem es im Zug zwischen ihm und einem anderen Reisenden zu einem Streitgespräch gekommen sein soll, das sich im weiteren Verlauf zu einer Bedrohung ausgeweitet habe.

Im Rahmen der Überprüfung der Personalien stellte die Polizei fest, dass das Amtsgericht Niebüll wegen Nichterscheinen zur Hauptverhandlung einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhob Anklage wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Da der Mann der Ladung zur Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Belehrung über die Folgen des unentschuldigten Fernbleibens nicht nachkam, bestätigte das Amtsgericht Niebüll den Haftbefehl.

Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab gegen 17 Uhr einen Wert von 1,33 Promille. Nachdem der Bereitschaftsrichter am 13. Juni die Aufrechterhaltung des Haftbefehls anordnete, wurde der Mann in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.

Zudem leiteten die Beamten wegen des Verdachts der Bedrohung ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.

QuelleBPOL-HRO
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