- Anzeige -

Stadtwerke Schwerin spenden an das Childhood-Haus Schwerin

Beschäftigte sammelten Geld beim Mitarbeiterfest / 2000 Euro übergeben

- Anzeige -

Schwerin – Mit der Spende von 2.000 Euro unterstützen die Stadtwerke Schwerin die Arbeit des Childhood-Hauses, einer interdisziplinären, vor allem altersgerechten Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben. „Trotz finanzieller Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Kommunen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie der Landeshauptstadt Schwerin sind wir auch immer auf Spenden angewiesen und danken den Schweriner Stadtwerken für die Unterstützung. Das Geld können wir gut für eine zusätzliche mobile Infrarotheizung im Untersuchungsraum gebrauchen“, sagt Nadine Schirrmacher, Projektleiterin des Childhood-Hauses. „Allein in diesem Jahr konnten wir schon 178 betroffenen Kindern und Jugendlichen aus dem Landgerichtsbezirk Schwerin eine kindgerechte Unterstützung und Beratung bieten.“

Die von Stadtwerke-Geschäftsführer Hanno Nispel und der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Simone Schröter übergebene Spendensumme wurde während verschiedener Veranstaltungen des Unternehmens in diesem Jahr gesammelt. Der überwiegende Teil ist im Rahmen des Mitarbeiter-Sommerfestes durch das Team der Stadtwerke zusammengekommen. „Die Arbeit des Childhood-Hauses ist unwahrscheinlich wertvoll. Ich freue mich daher sehr darüber, dass wir hier eine gezielte Unterstützung leisten können. Für die Spendenbereitschaft an dieser Stelle einen herzlichen Dank an mein Kollegium und die Besucher unserer Veranstaltungen. Vor allem aber an das Team des Childhood-Hauses: Danke für Ihren wichtigen Einsatz,“ resümiert Hanno Nispel.

Die Einrichtung in Trägerschaft der Landeshauptstadt Schwerin bietet eine altersgerechte, multiprofessionelle Beratung, Versorgung und rechtliche Fallabklärung in kindgerechtem Umfeld für betroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen. Bei Bedarf werden hier einfühlsam im geschützten Rahmen rechtsmedizinische und pädiatrische Untersuchungen durchgeführt und Vernehmungen durch die Polizei oder die Justizbehörden gerichtsfest aufgezeichnet.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen