Schwerin – Am Montag gegen 15.15 Uhr kam es in der Lübecker Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein anderer PKW mit der hinteren Fahrzeugseite des wendenden Fahrzeugs kollidierte. Dabei wurde eine 13-jährige Insassin des wendenden PKW verletzt; eine medizinische Erstversorgung vor Ort war nicht erforderlich.
Der entstandene Sachschaden wird auf circa 2.500 Euro geschätzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme deuten Hinweise darauf hin, dass der mutmaßliche Verursacher eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr hatte. Die Polizei hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen.
Die Behörden weisen darauf hin, dass Fahrzeugführer vor Fahrtantritt für eine uneingeschränkte Sicht sorgen müssen. Vereiste oder beschlagene Scheiben erhöhen das Sicherheitsrisiko. Scheiben müssen vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und muss mit Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
