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Verloren? Das Fundbüro hilft weiter

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Schwerin – Ob beim Sonnenbaden am Strand, beim Picknick im Schlossgarten, auf einem Stadtfest oder bei einer Open-Air-Veranstaltung, gerade in den Sommermonaten bleiben häufiger persönliche Gegenstände liegen. Das Fundbüro der Landeshauptstadt Schwerin im Stadthaus ist dann oft die erste Anlaufstelle für alle, die etwas verloren oder gefunden haben.

Wer einen Gegenstand vermisst, sollte nicht lange zögern und den Verlust möglichst zeitnah melden. Je genauer die Beschreibung des verlorenen Gegenstandes ausfällt, desto größer sind die Chancen, dass dieser seiner Eigentümerin oder seinem Eigentümer schnell wieder zugeordnet werden kann.

Besonders praktisch: Im virtuellen deutschlandweiten Fundbüro lässt sich bequem online recherchieren, ob der gesuchte Gegenstand bereits abgegeben wurde. Weitere Informationen sowie den Online-Service finden Interessierte unter Fundsachen online suchen und Verlust melden.

Auch ehrliche Finderinnen und Finder leisten einen wichtigen Beitrag. Wer einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro findet, ist gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzüglich anzuzeigen. Dies kann per E-Mail an buergerbuero@schwerin.de oder persönlich im Fundbüro im Stadthaus erfolgen. Dort werden Fundsachen in der Regel mindestens sechs Monate aufbewahrt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Finderinnen und Finder zudem Anspruch auf einen Finderlohn oder, sofern sich kein Eigentümer meldet, auf den Eigentumserwerb nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wer weitere Informationen zum Fundbüro, zu den Öffnungszeiten oder zum Ablauf einer Fund- oder Verlustanzeige sucht, findet diese auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter: Fundsachen melden und Nachfrage stellen.

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