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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners beginnt im Mai

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Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im Mai mit der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners beginnen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Beratung von Vertretern des Landkreises Ludwigslust-Parchim, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, der Landesforstanstalt, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Straßenmeisterei Schwerin und des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales.

Bereits in einer vorhergegangenen Beratung war ausgehend von der Befallssituation der Eichen festgestellt worden, dass auch in diesem Jahr zum Schutz der Gesundheit der Menschen eine Bekämpfung erforderlich ist. In der Beratung wurde der erreichte Stand der Vorbereitung der Bekämpfungsmaßnahmen im Jahr 2014 analysiert und die erforderlichen weiteren Schritte vereinbart.

Gegenwärtig werden die abschließenden Arbeiten zur Kartierung des befallenen Areals und zur Festlegung der Flächen, auf denen Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind, durchgeführt. Dabei werden Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Soweit möglich soll die Bekämpfung durch Ausbringung des Biozids Foray-ES per Hubschrauber erfolgen.

Ausgehend von einer detaillierten Erfassung der befallenen Flächen werden die Bekämpfungsmaßnahmen durch das Land, den Landkreis, die Ämter und Gemeinden im Rahmen der jeweiligen Verantwortung finanziert werden.

Der Eichenprozessionsspinner ist in Süd- und Mitteleuropa weit verbreitet. Er tritt in lichten Eichenwäldern, Eichenalleen sowie Einzeleichen in Parkanlagen auf. Die Raupe des Eichen-prozessionsspinners bildet ab der dritten Häutung – etwa Mitte Juni – Millionen von feinen Nesselhaaren aus, von denen eine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen ausgehen kann. Diese sind brüchig, innen hohl, mit Widerhaken versehen und enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Sie brechen leicht ab und können bis zu 100 m weit mit dem Wind verbreitet werden. Die sich im Unterholz sowie im Bodenbewuchs anreichernden Raupenhaare können bis zu einem Jahr für den Menschen gefährlich bleiben, Kleidung und Schuhe kontaminieren und allergische Reaktionen auslösen.

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