Keine Zweidrittelmehrheit: Geplante Verfassungsänderung zur Richterwahl in MV gescheitert

SPD, Linke und Grüne wollten das Landesverfassungsgericht vor Blockaden schützen – CDU lehnt „Ersatzwahlmechanismus“ ab

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Foto: SNA/KI
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Schwerin – Der Versuch von SPD, Linken und Grünen, das Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Verfassungsänderung vor möglichen parteipolitischen Blockaden zu schützen, ist im Landtag gescheitert. Der Gesetzentwurf verfehlte am Mittwoch in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause die notwendige Zweidrittelmehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es nicht. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine Neuregelung mehr geben.

Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts mit einer Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt. Die Regierungskoalition aus SPD und Linken sowie die Grünen befürchteten, dass bei „schwierigen Mehrheitsverhältnissen“ eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen „Ersatzwahlmechanismus“ vor: Im Falle einer andauernden Blockade sollte das Gericht selbst drei Kandidaten vorschlagen, die anschließend mit einfacher absoluter Mehrheit gewählt werden könnten.

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SPD spricht von „Notbremse“, CDU sieht keine Notwendigkeit

SPD-Fraktionschef Julian Barlen warb im Parlament eindringlich um die notwendigen Stimmen der oppositionellen CDU. Er bezeichnete das Gesetz als „dringend erforderliche Notbremse“, um zu verhindern, dass destruktive Kräfte das Gericht lahmlegen könnten. „Verfassungen werden nicht für den Idealfall, sondern für den Ernstfall geschrieben“, betonte Barlen und versicherte, dass Minderheitenrechte nicht ignoriert, sondern geschützt werden müssten.

Die CDU verweigerte dem Entwurf jedoch ihre Zustimmung. Der Abgeordnete Sebastian Ehlers kritisierte, das Gesetz sei mit „heißer Nadel“ gestrickt worden und fehlerhaft. Verfassungen sollten erst dann geändert werden, wenn bestehende Regeln ihre Aufgabe nicht mehr erfüllten – dies sei aktuell nicht der Fall. Man dürfe nicht „vorsorglich auf Umfragen reagieren“, so Ehlers. CDU-Landeschef Daniel Peters hatte zudem im Vorfeld gewarnt, die geplante Neuregelung ignoriere Minderheitenrechte und sei schädlich für die Demokratie. Aus den Reihen der CDU hieß es außerdem, man sorge sich, dass die AfD das Vorhaben im Wahlkampf als Aushöhlung ihrer demokratischen Rechte instrumentalisieren könnte.

Die AfD selbst wies den Gesetzesvorschlag im Landtag deutlich zurück. Der Abgeordnete Horst Förster nannte die Pläne „undemokratisch“ und warf den anderen Parteien vor, das Wahlergebnis im Voraus zensieren zu wollen.

Blick auf Umfragen und andere Bundesländer

Ähnliche Bemühungen, Verfassungsgerichte vor politischen Blockaden zu schützen, gibt es derzeit in mehreren Bundesländern und auf Bundesebene. Der Bundestag hatte bereits eine Absicherung des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufgenommen – hier mit den Stimmen der Union. Auch in Sachsen-Anhalt, wo ebenfalls in naher Zukunft gewählt wird, beschloss der Landtag kürzlich eine Regelung, die dem nun in Schwerin gescheiterten Modell ähnelt.

In Mecklenburg-Vorpommern steht die AfD in aktuellen Umfragen derzeit bei 35 Prozent, während die SPD auf 28 Prozent kommt. Da die Verfassungsänderung gescheitert ist, bleibt es im Nordosten vorerst beim bestehenden Wahlverfahren für die obersten Richter des Landes.