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Förderung vereinfacht – Finanzministerium baut Bürokratie ab

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Schwerin – Mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung hat das Finanzministerium die vergaberechtlichen Bestimmungen gelockert. Davon sollen auch die ehrenamtlich Aktiven in den Vereinen profitieren, die nun unbürokratischer Förderung vom Land erhalten können.
Bislang mussten private Zuwendungsempfänger, also Vereine, privatrechtliche Unternehmen, aber auch Ehrenamtler und Privatleute, für Förderungen umfangreiche vergaberechtliche Bestimmungen einhalten. Welche Regelungen im jeweiligen Einzelfall konkret anzuwenden sind, ist für den Laien nur schwer zu erfassen. So müssen für das Vergabeverfahren vorab viele Fragen geklärt sein: Kann die Leistung nach Fachgebieten aufgeteilt werden oder reicht die Ausschreibung von Teilleistungen? Kann der Auftrag durch ein Unternehmen erfüllt werden oder müssen mehrere mit einbezogen werden? Zudem muss das gesamte Vergabeverfahren in jedem einzelnen Schritt von Beginn an dokumentiert sein.

Diese Voraussetzungen nebst der Dokumentationspflichten überfordern private Zuwendungsempfänger oder schrecken sie ab. Gerade für Empfänger kleinerer Förderungen stand dieser bürokratische Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Fördersumme.

Um diese bürokratischen Hürden abzubauen, hat das Finanzministerium nun seine Verwaltungsvorschriften geändert. Fortan sind private Auftraggeber bei Zuwendungen bis zu 100.000 Euro von diesen vergaberechtlichen Bestimmungen befreit. Das Land folgt damit einer Regelung, die der Bund kürzlich für die Bundeshaushaltsordnung erlassen hat.

Finanzminister Mathias Brodkorb: „Das Land will dem Ehrenamt ein starker Partner sein. Mit teilweise übertriebenen formalen Anforderungen sind den Vereinen oft unnötig Steine in den Weg gelegt worden. Dabei wird in diesem Bereich die Unterstützung ganz besonders benötigt. Mit der Anpassung wollen wir ganz gezielt bürokratische Hürden senken.“

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