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Was bei Abmahnungen zu tun ist

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Schwerin – Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

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