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Erschreckende Wahrheit

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Nordwestmecklenburg – 10 Trunkenheits- und 4 Drogenfahrten am Wochenende festgestellt In der Zeit von Freitag 14:30 Uhr bis Montag 00:30 Uhr wurden im Landkreis Nordwestmecklenburg insgesamt 10 Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss und 4 Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen von der Polizei festgestellt. Den Anfang machte ein 25-jähriger Fahrzeugführer der am Freitag um 14:40 Uhr unter dem Einfluss von Cannabis in der Dr.-Unruh-Str. in Wismar festgestellt wurde.

Einen weiteren 31-jährigen Cannabiskonsumenten stellten die Beamten gegen 15:45 Uhr im Wismarer Gerberhof fest. Zu einem Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol kam es dann gegen 23:00 Uhr auf der A 20 in Richtung Lübeck kurz hinter der Anschlussstelle Wismar-Mitte. Ein 52-jähriger BMW-Fahrer geriet nach einem Überholmanöver ins Schleudern und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Der BMW war im Anschluss nicht mehr fahrbereit. Zur Alkoholbeeinflussung des Mannes von 1,87 Promille Atemalkohol gesellte sich dann noch, dass der 52-Jährige bereits seit 2009 nicht mehr im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Am Samstag setzte sich der traurige Trend weiter fort. Gegen 02:07 Uhr wurde hier ein 42-jähriger Mann in Bad Kleinen mit 1,64 Promille fahrend erwischt. 13 Minuten später gegen 02:20 Uhr dann ein 39-jähriger Fahrzeugführer im Bereich Bobitz. Dieser fuhr ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis und mit 0,84 Promille. Gegen 03:55 Uhr kontrollierten die Beamten dann einen 27-jährigen Pkw-Fahrer in der Schweriner Straße in Wismar. Der Fahrer hatte bei der Überprüfung 0,73 Promille Atemalkohol. In der Gadebuscher Straße in Lützow stoppte eine Funkstreifenwagenbesatzung um 04:16 Uhr einen VW Polo. Der Fahrer hatte in diesem Fall 1,4 Promille.

Der Fahrzeughalter saß mit 1,18 Promille auf dem Beifahrersitz. Am Samstagnachmittag stellten die Beamten bei einer gegen 16:00 Uhr durchgeführten Verkehrskontrolle Alkoholgeruch beim 42-jährigen Fahrzeugführer fest. Beim anschließenden Test zeigte das Gerät einen Wert von 0,66 Promille. Eine weitere Rauschfahrt sollten die Mitarbeiter der Polizeiinspektion Wismar am Samstag noch feststellen. Gegen 22:30 Uhr stoppten die Beamten ein in der Poeler Straße in Richtung Schwarzkopfenhof in Wismar fahrendes Fahrzeug. Beim durchgeführten Drogenvortest zeigte dieser die Polizeipräsidium Rostock Polizeiinspektion Wismar Einnahme von Cannabisprodukten an. Ein Mitsubishi-Fahrer macht dann am Sonntagmorgen gleich weiter. Die Beamten kontrollierten das Fahrzeug in der Hauptstraße in Bad Kleinen. Beim durchgeführten Atemalkoholtest erreichte der 42-jährige Mann einen Wert von 0,77 Promille.

Um 04:34 Uhr dann ein 47-jähriger Ford-Fahrer in der Wismarer Bürgermeister-Haupt-Straße der mit 0,79 Promille Atemalkohol unterwegs war. In der Dr.-Leber-Straße in Selmsdorf stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung einen 24-jährigen BMW-Fahrer mit 0,62 Promille Atemalkohol fest. Um 13:30 Uhr überprüften Mitarbeiter der Wismarer Hauptrevieres einen 28-jährigen BMW-Fahrer in der Wismarer Ulmenstraße. Da der Mann polizeilich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist, wollten die Beamten Tests zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit bei dem Mann durchführen. Da dieser sämtliche Test verweigerte, die Beamten jedoch begründete Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Mannes hatten, wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Der letzte Fall einer Rauschfahrt für den Sonntag jedoch die Fahrt mit der höchsten Alkoholbeeinflussung stellte eine Funkwagenbesatzung gegen 20:36 Uhr in der Steinstraße in Bad Kleinen fest. Der 45-jährige VW-Fahrer hatte einen Atemalkoholwert von 2,23 Promille. Den Abschluss des Wochenendes machte am Montagmorgen gegen 00:30 Uhr ein 61-jähriger Mercedes-Fahrer auf der K 42 bei Seehof. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,75 Promille.

Bei allen Fahrzeugführern wurden die erforderlichen Maßnahmen im Anschluss getroffen und die Anzeigen durch die Polizei gefertigt. Die Rauschfahrten sind nicht durch zusätzliche Kräfte oder durch besondere Kontrollmaßnahmen festgestellt worden. Diese Anzahl von Verstößen sind im Rahmen des alltäglichen Streifendienstes festgestellt und abgearbeitet worden.

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