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Nach Häuslicher Gewalt in JVA Bützow

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23942 Lütgenhof (Landkreis Nordwestmecklenburg) (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Grevesmühlen gegen die beiden 30- und 35- jährigen Beschuldigten Haftbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall und Gefährlicher Körperverletzung erlassen. Die beiden Beschuldigten wurden durch die Polizei der JVA Bützow überstellt.

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