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16-jähriger Fahranfänger alkoholisiert

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Wismar (ots) – Bei einer Verkehrskontrolle stellte eine Funkwagenbesatzung des Grevesmühlener Polizeirevieres am Mittwochabend in Manderow (Gemeinde Hohenkirchen) zwei 16-jährige Fahrzeugführer fest, die gegen Bestimmungen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr  verstoßen haben. Gegen 20:50 Uhr stoppten die Beamten zwei 16-Jährige welche auf einem Kleinkraftrad und auf einem Mofa unterwegs waren. Beide konnten den Beamten eine Mofaprüfbescheinigung vorzeigen, welche die Teilnahme mit Mofas am öffentlichen Straßenverkehr gestattet. Jedoch handelte es sich bei einem Fahrzeug um ein Kleinkraftrad bei dem eine Mofaprüfbescheinigung zur Erlaubnis des Führens nicht ausreicht. Hier fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und untersagten die Weiterfahrt. Beim Jugendlichen mit dem Mofa stellten die Beamten Alkoholgeruch fest.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,32 Promille. Da Fahranfängern die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss alkoholischer Getränken nicht gestattet ist, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Die Information an die Führerscheinstelle erfolgte im Anschluss.

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