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Selbstjustiz nach falschem Verdacht

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Rostock (ots) – Entgegen einer anderslautenden Meldung fand am 10.10.2014 im Rostocker Nordosten kein Ansprechen von Kindern statt. Es wurden auch keine "sexuellen Anspielungen" gemacht. Vielmehr muss die Rostocker Polizei nun in einem Fall einer gefährlichen Körperverletzung ermitteln. Was war passiert? Ein 15-jähriges Mädchen verständigte telefonisch ihre Eltern und gab an, dass sie und ihre zwei 13- und 14-jährigen Begleiterinnen von einem unbekannten Mann verfolgt würden. Der Vater suchte daraufhin seine Tochter auf.

Das Mädchen wies ihn auf den vermeintlichen Verfolger hin. Der Vater nahm nunmehr das Recht in die eigene Hand. Er folgte dem Mann und warf ihn zu Boden. Anschließend schlug und trat er auf den am Boden liegenden Mann ein. Dieser konnte sich kurz nach dem Angriff befreien.

Allerdings zerriss dabei seine Oberbekleidung und er musste mit freiem Oberkörper durch die Straßen Toitenwinkels flüchten. Die Polizei Rostock konnte sowohl die Mädchen als auch den besagten Vater vor Ort antreffen. Im Rahmen der Vernehmung stellte sich heraus, dass der nunmehr nicht unerheblich verletzte Mann die Mädchen zuvor weder angesprochen noch sexuelle Anspielungen gemacht hat. Der Leiter der PI Rostock, Polizeidirektor Michael Ebert, zeigt sich über diese Form von Selbstjustiz erschrocken:

"Die Rostocker Polizei wird es nicht hinnehmen, wenn einzelne glauben, das Recht selbst in die Hand nehmen zu können." Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an einzelne Medienvertreter, zunächst immer die polizeiliche Berichterstattung abzuwarten, um eine zutreffende und den Tatsachen entsprechende Berichterstattung sicherstellen zu können. Den Vater des den gesamten Einsatz auslösenden Mädchens erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung dauert gegenwärtig an.

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