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Tod eines Säuglings – Rechtsmedizin bestätigt natürlichen Tod

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Anklam – Polizei Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Gerüchten in sozialen Netzwerken!

Öffentliches Interesse hat in der vergangenen Woche, am 12.11.2014, der Einsatz des Rettungsdienstes in Anklam nach sich gezogen. Über den Notruf war der Tod eines sieben Wochen alten Säuglings gemeldet worden.

Zur Ermittlung der Todesursache wurde, wie bei solchen Fällen allgemein üblich, auch die Kriminalpolizei in Anklam hinzugezogen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ordnete die Obduktion des verstorbenen Kindes an. Das Ergebnis dieser Untersuchung bestätigt einen natürlichen Tod des Säuglings. Ein Verschulden anderer Personen, wie z.B. der Mutter des Kindes, wurde dabei ausgeschlossen.

Anderweitige Darstellungen, wie sie derzeit auch in sozialen Netzwerken existieren, entsprechen nicht den Ermittlungsergebnissen.

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