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Bezahlte Geldstrafen wenden Haftstrafen ab

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Pasewalk (ots) – Ein 36- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde gestern in den Mittagsstunden durch Kräfte der Bundespolizeibereitschaftsabteilung Ratzeburg bei Fahndungsmaßnahmen am ehemaligen Grenzübergang Pomellen (Einreise) angehalten und kontrolliert.

Es bestand eine Personenfahndung mit Ausschreibung zur Festnahme wegen Diebstahl mit hinterlegtem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Gegen den Mann war eine 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet worden, von der abgesehen werden kann, wenn die Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 500,00 EUR und Kosten 73,50 EUR (ges.: 573,50 EUR) geleistet wird. Der Mann zahlte die geforderte Geldsumme und konnte seine Reise fortsetzen.

Wenige Stunden später wurde an gleichem Ort, diesmal in Ausreiserichtung, ein 41- jähriger polnischer Staatsangehöriger ermittelt. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bückeburg wegen Kennzeichenmissbrauch i.v.m. Auslandspflichtversicherungsgesetz. Er hatte bereits die geforderte Gelstrafe in der Gesamthöhe von 688,- EUR gezahlt und konnte somit 30 Tage Ersatzhaft abwenden.

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