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Lebensgefährlicher Unfug

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Parkentin (ots) – Das hätte mehr als böse enden können, was sich am gestrigen Sonntag, den 9. Januar gegen 12 Uhr ereignete. Zu diesem Zeitpunkt befand sich eine Streife der Bundespolizei in der Regionalbahn 13120 von Rostock nach Wismar.

Als der Zug in den Haltepunkt Parkentin einfuhr, vernahmen diese ein lautes Geräusch und der Zug kam zum Stehen. Nach dem Halt konnte festgestellt werden, dass der Zug ein Hindernis überfahren hatte. Bei dem Hindernis handelte es sich um einen Metallpfosten, der in Beton eingegossen war und an dem sich eine Metallkette befand. Die Kette wurde bei Einfahrt des Zuges überfahren, mitgeschliffen und verklemmte sich zwischen den Magnetbremsen sowie dem Schienenkopf. Der Zug war zunächst nicht mehr fahrbereit, woraufhin eine Gleissperrung erforderlich wurde.

Der Straßenverkehr wurde durch die eingesetzten Beamten an der geschlossenen Halbschrankenanlage am Bahnübergang geregelt. Reisende kamen nicht zu Schaden. Zwei auf dem Bahnsteig befindliche Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren gaben sich gegenüber den Bundespolizisten zu erkennen und räumten ein, den Betonklotz nebst Metallkette auf das Gleis gelegt zu haben.

Durch Zurücksetzen des Triebfahrzeuges gelang es, dass die Regionalbahn wieder fahrtüchtig wurde und das Hindernis aus dem Gleis geräumt werden konnte. Die Regionalbahn konnte seine Fahrt bis Bad Doberan fortsetzen und wurde dort zur Untersuchung auf Schäden ausgesetzt. Die Ermittlungen zu Sachschäden an der Zugeinheit und am Gleisoberbau dauern an.

Es kam zu fünf Teilausfällen im Zugverkehr und bei fünf Zügen zu Verspätungen mit insgesamt 149 Minuten.

Die beiden Kinder wurden ihren Eltern übergeben und darüber belehrt, dass diese Aktion für sie und andere Personen hätte schlimm enden können.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei nochmals ausdrücklich, neben dem Verbot, auch auf die extremen Gefahren beim Aufenthalt an und auf Bahnanlagen hin. Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Hindernisse und aufgelegte Schottersteine können unter unglücklichen Umständen beim Überfahren eine erhebliche Streuwirkung entwickeln und wirken wie Geschosse, wodurch lebensbedrohliche Verletzungen herbeigeführt werden können. Eltern werden gebeten, ihre Kinder für die Gefahren besonders zu sensibilisieren, damit Schlimmeres vermieden werden kann.

QuelleBPOL-HRO
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