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Vier Verletzte nach Auseinandersetzung im Rostocker Warnowpark

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Rostock (ots) – Am Samstagabend, 15.10., kam es im Rostocker Warnowpark zwischen Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes und zwei dort aufhältigen Personen zu einer Auseinandersetzung in deren Folge alle vier handelnden Personen leicht verletzt wurden.

Gegen 18:35 Uhr erhielt die Polizei am Samstag Kenntnis über die Auseinandersetzung im Warnowpark und eilte mit mehreren Funkwagenbesatzungen zum Einsatzort.

Nach ersten Erkenntnissen hatten zuvor ein 19-jähriger und ein 22-jähriger Deutscher im Warnowpark Alkohol konsumiert.

Der Sicherheitsdienst sprach daraufhin die beiden Männer an und bat darum dieses zu unterlassen.

Dieser Aufforderung kamen beide nicht nach, so dass in der weiteren Folge ihnen gegenüber ein Hausverbot durch den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ausgesprochen wurde.

Auch der Aufforderung das Gebäude nun zu verlassen wurde nicht Folge geleistet. Stattdessen griff der 19-Jährige den Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst körperlich an, was dieser mit einem Kopfstoß abwehren konnte. Daraufhin zog der 19-Jährige ein Messer und ging auf den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zu. Sein inzwischen hinzugekommener Mitarbeiter setzte zur Abwehr des Angriffs sein Reizstoffsprühgerät ein.

Der andere 22-jährige Mann zog daraufhin ebenfalls ein Reizstoffsprühgerät und sprühte in Richtung der Sicherheitsmitarbeiter.

Durch das versprühte Reizgas und den Kopfstoß eines Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes gegen den 19-jährigen Angreifer wurden alle handelnden Personen leicht verletzt.

Beide Tatverdächtige sind polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung getreten und waren erheblich alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 19-Jährigen einen Wert von 2,06 %o und beim 22-Jährigen einen Wert von 1,93 %o.

Nach einer durchgeführten Blutprobenentnahme im Uniklinikum Rostock wurden beide Männer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Diese müssen sich nun unter anderem wegen des Hausfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung strafrechtlich verantworten.

QuellePOL-HRO
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