Drese begrüßt Bundesratsinitiative zur Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14

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Symbolbild: Lobeca/Ralf Homburg
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Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit einem Antrag des Landes Bayern zur Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren befasst. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Vorstoß und setzt damit ein deutliches Zeichen für eine Änderung des Jugendschutzgesetzes.

„Ich freue mich, dass das Thema nun auch bundesweit an Bedeutung gewinnt und begrüße die Unterstützung der übrigen Länderkolleginnen und -kollegen für eine dahingehende Änderung des Jugendschutzgesetzes“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

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Bereits auf der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar hatte Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Antrag eingebracht. Drese betont: „Ich bin überzeugt, dass wir ranmüssen an dieses Thema, dass wir ein gesamtgesellschaftliches Umdenken bei Alkohol und Suchtgefahren erreichen müssen. Dafür ist die Abschaffung der bestehenden Regelung, die Alkohol nicht nur verharmlost, sondern als Erwachsenenritual verherrlicht, ein wichtiger erster Schritt.“

Besonders besorgniserregend seien die Daten zum Alkoholkonsum Jugendlicher. So liege das durchschnittliche Einstiegsalter in Mecklenburg-Vorpommern bei 14,3 Jahren. Noch alarmierender: Die Zahl der 10- bis 20-Jährigen, die aufgrund einer Alkoholvergiftung stationär behandelt werden mussten, ist seit dem Jahr 2000 bundesweit um 21 Prozent gestiegen – in Mecklenburg-Vorpommern sogar um 75,5 Prozent, bei Mädchen und jungen Frauen um 145 Prozent.

„Vor diesem Hintergrund drängen wir aus Mecklenburg-Vorpommern auch besonders engagiert auf gesetzliche Veränderungen und eine bundesweit stärkere Prävention. Ich hoffe, dass der heutige Antrag Bayerns wie auch die anschließenden Ausschussberatungen dazu beitragen werden“, so Drese.