Land unterstützt Kommunen mit fast 30 Millionen Euro – Schwerpunkt auf Feuerwehr und Bildung

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Foto: rkr
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Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2025 Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) in Höhe von rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im gesamten Land gefördert.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

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Investitionen in Sicherheit, Bildung und Infrastruktur

Besonders stark gefördert wurden Projekte im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge:
– 8 Millionen Euro flossen in den Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern
– 5,7 Millionen Euro wurden für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge bereitgestellt
– 6,4 Millionen Euro kamen Schulen zugute
– 2,6 Millionen Euro wurden für Kitas und Horte aufgewendet

Weitere Förderbereiche:
– 1,84 Millionen Euro für Sporthallen und Vereinsheime
– 3,63 Millionen Euro für Verwaltungsgebäude und Gefahrenabwehr
– 750.000 Euro für sonstige gemeindeeigene Gebäude
– 826.000 Euro für den kommunalen Straßenbau

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Pegel weiter.

Geförderte Projekte (Auswahl)

– Stralsund: über 3,1 Millionen Euro für Schulneubauten auf dem Campus „Hermann Burmeister“
– Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
– Sassnitz: rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
– Schwerin: mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
– Grambin, Altwarp, Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
– Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Sonderbedarfszuweisungen sind finanzielle Hilfen des Landes zur Unterstützung kommunaler Projekte und Investitionen. Grundlage ist § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V. Die Mittel werden auf Antrag über das Innenministerium vergeben und dienen insbesondere der Förderung öffentlicher Aufgaben oder Verwaltungskooperationen.