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Spurensuche nach Hundesteuersünder in Schwerin

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Schwerin – Mit dem „Slogan“ „Zeigt her eure Hunde“ will das Schweriner Ordnungsamt, ab dem 25.April 2015 den Schwerinern auf die feuchte Nase fühlen.

Die Ordnungshüter werden in der Landeshauptstadt Befragungen durchführen, um steuerlich nicht erfasste Hunde zu ermitteln.

Mit dieser Erfassung soll die Schweriner Steuergerechtigkeit um ein Vielfaches erhöht werden und die Zahl der nicht angemeldeten Hunde deutlich verringert werden.

Sollte bei der Zählung bisher nicht angemeldete Hunde auffallen, kann es sehr teuer für den Hundehalter oder Hundehalterin werden. Die Steuer könnte dann auch für mehrere Jahre rückwirkend eingefordert werden. Außerdem muss der Halter bzw. Halterin mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Die Steuer beträgt jährlich

1. für den ersten Hund 108,00 Euro
2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro

Um auch den letzten Hundesteuersünder eine Chance zu geben, gewährt die Landeshauptstadt Schwerin, eine sogenannte Übergangsfrist, um seinen geliebten Vierbeiner anzumelden. Wer also bis zum 24.April 2015 seinen bisher nicht angemeldeten Hund anmeldet, kann ein Bußgeldverfahren vermeiden.

Die  steuerliche Anmeldung ist möglich im Bürgerbüro oder im Sachgebiet Abgaben der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 erfolgen.

Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail (poststelle@schwerin.de), per Fax (0385/54514799 oder über das Bürgerkonto im  städtischen Internetportal unter www.schwerin.de erfolgen.

Das Anmeldeformular ist im Bürgercenter bzw. über das Internet unter www.schwerin.de (Bürgerservice – Serviceleistungen – Formulare & Anträge – Hunde) erhältlich.

Die Hundebestandsaufnahme  wurde von der Stadtvertretung der Landeshauptstadt auf ihrer Sitzung am 09. März 2015 beschlossen.

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