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Regelung für Abiturprüfungen nach dem tragischen Unglück in Waren

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Waren – Nach dem tragischen Unglück in Waren hat das Bildungsministerium die Pflicht aufgehoben, dass die Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule Müritz mit Fachgymnasium an den zentral festgelegten Terminen für die Abiturprüfungen teilnehmen müssen.

„Schülerinnen und Schüler, die dennoch zu den regulären Terminen an den Abiturprüfungen teilnehmen wollen, können die Prüfungen ablegen“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Diejenigen, die die Prüfungen aufgrund der Ereignisse nicht ablegen wollen, können dies an einem Ersatztermin tun“, so Brodkorb.

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