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Sexueller Missbrauch – Schweriner bekommt Sieben Jahre Haft

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Schwerin – Das Landgericht in Schwerin hat den 24-jährigen aus Schwerin, der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt war, zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Er hatte in 2014, zehn Jungen aus Schwerin Lankow angesprochen und zu sich mit nach Hause genommen.

Der zuständige Richter hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren missbrauchte.

Der Angeklagte hat schon vor Prozessbeginn alle ihm vorgeworfenen Taten gestanden, da er schon einschlägig vorbestraft war, forderte die zuständige Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft.

Sein Verteidiger hatte auf maximal fünf Jahren und zehn Monaten plädiert.

Noch vor Gericht forderten die Nebenkläger die Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, dieses lehnte der Richter sofort ab, da der 24-jährige sich während der Prozess noch lief, in psychotherapeutischer Behandlung begab.

Der 24-jährige Schweriner nahm das Urteil sofort an und sorgte damit, dass das Urteil des Richters sofort in Kraft tritt.

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