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Denkmalschutz der Schwimmhalle Lankow

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Schwerin – Die Aktion Stadt und Kulturschutz lehnt jeden Kompromiss zu der Schwimmhalle Lankow ab. Denkmalschutz darf nicht zu einem Politikum verkommen.

Im Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) heißt es unter §1: "Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken."

Denkmalschutz ist also keine Sache vom Kompromissen oder Übereinkünften, sondern höheren Idealen verplichtet als finanzielle Schwierigkeiten eine Kommune oder politischen Machtspielen zwischen Kommune und Land.

Es gibt Richtlinien die für oder gegen einen Denkmalschutz sprechen. Und diese Richtlinien sind zu prüfen. Jede andere herangehensweise zum Thema Schwimmhalle in Lankow ist dann gesetzeswidrig und lediglich politisches tacktieren.

Die Aktion Stadt und Kulturschutz wird derartige Spiele nicht mitmachen und fordert alle Beteiligten auf, sich genauer zu erlären in welcher Form sie vorhaben zu Vermitteln? Die Regel für einen Denkmalschutz sind klar definiert. Wo und vor allem aufgrund welcher Grundlagen soll hier verhandelt werden?

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