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Zu Beginn des GDL-Streiks: Deutsche Bahn erneuert Angebot

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Schwerin – Zu Beginn des GDL-Streiks im Schienengüterverkehr der Deutschen Bahn hat DB-Personalvorstand Ulrich Weber erneut eine Schlichtung für den Tarifkonflikt vorgeschlagen: „Die Alles-oder-nichts-Strategie der GDL-Spitze hilft nicht weiter, niemandem. Ich erneuere hier und heute den Vorschlag, uns einen Schlichter zu suchen, eine objektive Bestandsaufnahme zu machen. Denn es gibt Wege heraus aus der Lage, dabei sollte uns ein neutraler Dritter helfen“, sagte Weber in Berlin.

DB-Logistikvorstand Dr. Karl-Friedrich Rausch wies auf die Bedeutung des Schienengüterverkehrs für die Wirtschaft und Versorgung des Landes hin: „In enger Absprache mit unseren Kunden werden wir wieder Verkehre priorisieren, damit Züge, die etwa für die Versorgung von Werken und Fabriken wichtig sind, fahren können und es möglichst nicht zu Produktionsausfällen in wichtigen Industriezweigen wie Automobil, Chemie oder Montan kommt.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass auf diese Weise wie schon bei den vorausgegangenen Streiks möglichst zwei Drittel der Güterzüge gefahren werden könne.

Auch der Personenverkehr arbeite mit Hochdruck daran, die Auswirkungen für die Kunden so gering wie möglich zu halten. Die Ersatzfahrpläne des Fernverkehrs für die kommenden beiden Tage seien bereits in allen Informationssystemen der DB eingespielt und abrufbar. „Wir bedauern ausdrücklich die Einschränkungen für unsere Fahrgäste. Gleichzeitig möchten wir alle Reisende aber ermuntern, die tatsächlich verkehrenden Züge während der Streiktage zu nutzen und damit zuverlässig ihr Ziel zu erreichen“, erklärte Rausch.“

Für den Fernverkehr sind die Ersatzfahrpläne ab sofort über die Auskunfts- und Buchungssysteme der DB abrufbar. Die Ersatzfahrpläne im Regionalverkehr für Dienstag sind ebenfalls ab sofort verfügbar. Die Ersatzfahrpläne für Mittwoch folgen im Laufe des morgigen Vormittags. Tagesaktuelle Reiseverbindungen – auch Umsteigeverbindungen und zusätzliche Halte während des Streiks – können über die Live-Auskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/liveauskunft abgefragt werden. Zusätzlich hat die DB die kostenlose Servicenummer unter ""08000 99 66 33 FREE geschaltet.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat angekündigt, im Personenverkehr von Dienstagmorgen, 2 Uhr, bis einschließlich Sonntag, 9 Uhr, in den Ausstand zu treten.

Der Ersatzfahrplan hat in den zurückliegenden Streiktagen gesichert, dass die Fahrgäste zwar mit einem reduzierten, aber verlässlichen Angebot rechnen können. Im Fernverkehr werden rund ein Drittel der Züge rollen. Im Nahverkehr werden es je nach Region 15 bis 60 Prozent sein.

Für die Dauer der GDL-Streiks im Personenverkehr arbeiten die Betriebszentralen, Fahrplaner, Disponenten und das weiterhin einsetzbare Fahrpersonal mit Hochdruck daran, die Fahrgäste an ihr Ziel zu bringen. In den Bahnhöfen, den DB-Reisezentren wie bei der kostenlosen Servicenummer stehen zusätzliche Mitarbeiter für die Betreuung der Reisenden bereit. Die Busgesellschaften der DB sind nicht vom GDL-Streik betroffen. Ebenso wie DB Regio Bus unterstützen die IC Busse die Ersatzfahrpläne und fahren auf einigen Strecken zusätzlich.

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.

Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.

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