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Streik und Rückzahlung der Elternbeiträge sowie Essenversorgungsentgelt

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Schwerin – Offener Elternbrief der Kita gGmbH:

Vorab zum Hintergrund der Streiks:

Die Gewerkschaft ver.di fordert für die pädagogischen Fachkräfte mehr Anerkennung und Wertschätzung des Berufsbildes „Erzieher/in“, da diese Ihre Kinder liebevoll und fürsorglich betreuen und auch gemeinsam mit Ihnen als Eltern, den Grundstein für die Entwicklung Ihres Kindes setzen. Diese Forderungen von ver.di umfasst u.a. die Höhergruppierung der Erzieher/innen und Leiter/innen in den Entgeltstufen. Dies würde eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von ca. 10% bedeuten.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben der Gewerkschaft ver.di verschiedenen Vorschläge und konkrete Angebote unterbreitet, die u.a. die Höhergruppierung der Mitarbeiter/innen mit Zusatzqualifikationen, sowie die Höhergruppierung der Leiter/innen vorsieht. Über die Angebote der VKA und die Forderungen der Gewerkschaft ver.di gilt es nun zu verhandeln und eine Einigung, die alle Beteiligten zufrieden stellt, zu erzielen.

Über die Dauer und Inhalte der Verhandlungen und ob die Gewerkschaft ver.di weiterhin zu Streiks aufrufen wird, haben wir als Kita gGmbH demzufolge keinen Einfluss.

Wir und auch unsere pädagogischen Fachkräfte verstehen Ihre Unzufriedenheit und damit verbunden Ihr Anliegen auf Erstattung der Elternbeiträge und Entgelte für die Essenversorgung. Grundsätzlich ist das Recht auf Streik in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geregelt und damit verbunden ist Streik in der Rechtsprechung als höhere Gewalt anerkannt. Daraus folgt, dass es keinen konkreten Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Elternbeiträge und der Entgelte für die Essenversorgung gibt.

Auf Grund der Dauer der Streiks, der Anzahl der betroffenen Einrichtungen, muss die Entscheidung über die Verwendung der anteilig eingesparten Personalkosten bzw. die Elternbeitragsrückerstattung durch die Mehrheitsgesellschafterin, die Stadt Schwerin, abschließend getroffen werden. Wir gehen davon aus, dass es in den nächsten Tagen eine Entscheidung geben wird.

Am 11.06.2015 sind Vertreter aller Elternvertretungen zum Thema Essenversorgung in die Geschäftsstelle geladen. Seitens der politischen Fraktionen und der Oberbürgermeisterin wurde darum gebeten, bei diesem Termin mögliche Varianten zum Umgang mit den gezahlten Elternentgelten bzw. eingesparten Personalkosten mit den Eltern zu diskutieren und das Votum der Eltern abzuwarten.

Folgende Varianten stehen derzeit zur Diskussion:

a) Budgeterhöhung in den einzelnen Kitas in Höhe der Einsparungen für die Streiktage im Mai zur Projektarbeit. Einsparungen für die Streiktage im Juni. Je nach Verhandlungsergebnis werden die Elternentgelte im Jahr 2016 steigen. Hier bestände die Möglichkeit das monatliche Elternentgelt 2016 entsprechend der Einsparungen im Juni zu reduzieren.

b) Je nach Verhandlungsergebnis werden die Elternentgelte im Jahr 2016 steigen. Hier bestände die Möglichkeit das monatliche Elternentgelt 2016 entsprechend der Einsparungen im Mai und Juni zu reduzieren.

c) Rückerstattung der Elternentgelte und Entgelte für die Essenversorgung für Streiktage Mai und Juni.

Wir haben von Ihnen zahlreiche Anträge auf Rückerstattung erhalten und bitten Sie um Verständnis, dass wir auf Grund fehlender personeller Ressourcen nicht jeden Rückerstattungsantrag bearbeiten und beantworten können, sodass dieser Elternbrief auch als Antwort auf Ihre Rückerstattungsanträge dienen soll. Je nachdem, welche Entscheidung insbesondere auch von Ihnen getroffen wird, gilt diese unabhängig davon, ob Anträge auf Rückerstattung vorliegen.

Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis, dass unabhängig davon, für welche Variante sich entschieden wird, diese erst nach einer Einigung der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) wirksam wird, da der Verwaltungsaufwand für die Rückerstattung immens ist. Um diesen so gering wie möglich zu halten, möchten wir Sie ausdrücklich darum bitten, von Verrechnungen oder Aussetzen Ihrer Zahlungen Abstand zu nehmen, da dies die Bearbeitung einer eventuellen Rückerstattung unnötig erschweren würde.

Wir hoffen genauso wie Sie, dass schnellstmöglich eine Einigung zwischen den Verhandlungsparteien erzielt wird, damit Ihre Kinder wieder regelmäßig die Kita besuchen können und auch wir Mitarbeiter/innen der Kita gGmbH unserer Arbeit zum Wohle Ihrer Kinder nachgehen können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anke Preuß
Geschäftsführung der Kita gGmbH 

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