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Neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein – Abschaffung der Rasselisten

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Schwerin – Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW und FDP hat der Landtag in Schleswig-Holstein ein neues Gefahrhundegesetz beschlossen. Das Gesetz sieht im Kern die Abschaffung der Rasseliste vor und tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass nach Niedersachsen jetzt auch Schleswig-Holstein die umstrittene Rasseliste abschafft. Rasselisten haben in der Vergangenheit keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geleistet“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland von TASSO e.V. „Die Einstufung eines Hundes als gefährlich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit ist wissenschaftlich unhaltbar und unseriös.“

Das neue schleswig-holsteinische Hundegesetz nimmt die Tierschutzorganisation TASSO zum Anlass, um erneut eine bundesweit einheitliche Hundegesetzgebung ohne Rasselisten zu fordern. „Uns ist bewusst, dass die Hundegesetze und -verordnungen in den Bereich der Gefahrenabwehr fallen und somit Kompetenz der Länder ist. Dennoch ist der derzeitige Flickenteppich aus den unterschiedlichsten Regelwerken weder für den Bürger noch für Hundehalter nachvollziehbar und zielführend“, erklärt Mike Ruckelshaus.

„Die Abschaffung der Rasselisten würde zudem eine enorme Entlastung für die überfüllten Tierheime in Deutschland darstellen, da dann Hunde der gelisteten Rassen, die in der Vergangenheit nahezu nicht vermittelbar und oft jahrelang im Tierheim untergebracht waren, wieder die Chance auf ein neues Zuhause hätten. Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben bewiesen, dass es auch anders geht. Nun müssen die anderen Bundesländer folgen.“

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