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Kindergeld – Auswirkung auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Schwerin – Diesjähriger Erhöhungsbetrag bleibt für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne Auswirkung – Ab 2016 Anhebung um weitere zwei Euro – dann wird tatsächlich gezahltes Kindergeld auf Leistungen angerechnet.

Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um vier Euro pro Kind erhöht. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aus der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, bei denen Kindergeld auf den Leistungsanspruch angerechnet wird, ändert sich für 2015 nichts. Nach gesetzlichen Regelungen ist der Erhöhungsbetrag von vier Euro in diesem Jahr nicht anzurechnen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung.

Im Januar 2016 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro. Ab diesem Zeitpunkt wird das Kindergeld in der tatsächlich gezahlten Höhe auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Hintergrund:

Kindergelderhöhung 2015: Der Betrag für das erste und zweite Kind steigt von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro.

Kindergelderhöhung 2016: Der Betrag für das erste und zweite Kind beläuft sich dann auf jeweils 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro. 

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