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Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren

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Schwerin – Wegen des Vorfalles vom 25.08.2015 vor der Flüchtlingsunterkunft in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hat die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen 2 Männer aus Parchim bei dem Amtsgericht Ludwigslust wegen des Verdachts der Bedrohung und des Hausfriedensbruchs einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten vor, sich am Abend des 25.08.2015 gewaltsam Zutritt zu einem Asylbewerberheim in der Stadt verschafft und sich in feindseliger Absicht  einer Gruppe von Flüchtlingen genähert zu haben. Diese flüchteten, nachdem sie ein Messer wahrnahmen, das nach den Bekundungen der Zeugen einer der Angeschuldigten in der Hand hielt. Schnell eintreffende Polizeibeamte konnten die stark alkoholisierten Männer überwältigen, festnehmen und das Messer sicherstellen. Beide sind vorbestraft. Das Amtsgericht Ludwigslust wird die Hauptverhandlung noch am heutigen Tage durchführen.

Die Tatbestände des Hausfriedensbruchs sowie der Bedrohung sehen als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

Zum Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft kann einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) stellen, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Eine höhere Freiheitsstrafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden.

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