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Ratgeber für ein sauberes Schwerin erscheint

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Schwerin – Am 11. Dezember steckt in den Schweriner Briefkästen eine neue Auflage des „Ratgebers für ein sauberes Schwerin". Das umfassende Informationsmaterial wurde überarbeitet und mit einigen Neuerungen ergänzt. Dazu zählen die veränderten Abfuhrtermine für die Abfallentsorgung nach Feiertagen.

In einer sauberen Stadt lässt es sich gut leben. Viele Schwerinerinnen und Schweriner tragen dazu bei, dass sich die Landeshauptstadt zu jeder Jahreszeit von einer schönen Seite zeigt. Sie kennen ihre Pflichten und wissen sehr gut Bescheid, wie und zu welchen Zeiten beispielsweise Wege schnee- und eisfrei zu halten sind, wenn in den kommenden Wochen winterliches Wetter für zusätzlichen Einsatz sorgt. Der „Ratgeber für ein sauberes Schwerin" enthält viele nützliche Tipps zu Themen wie Abfallvermeidung, Entsorgung, Umgang mit Wertstoffen und Schadstoffen oder Sraßenreinigung. Der Abfallkalender gibt detailliert Auskunft über die Entsorgungstermine in den einzelnen Straßen der Landeshauptstadt – farbig geordnet nach den verschiedenen Abfallarten (Restmüll, Altpapier, Bioabfall, Leichtverpackungen). „Mit der überarbeiteten Auflage des Ratgebers haben alle Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsbroschüre zur Hand", sagt SDS-Werkleiterin Ilka Wilczek.

Von besonderem Interesse dürften die Änderungen zur Feiertagsentsorgung sein. „Bislang wurde am Folgetag abgefahren. Dies bleibt für Neujahr und den Karfreitag auch so", sagt Holger Hoppmann, Bereichsleiter Abfallwirtschaft beim Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen. Da beide Feiertage auf einen Freitag fallen, erfolgt die Abfuhr am nächsten Werktag, also Samstag. Anders verhält es sich bei weiteren Feiertagen. Die Leerungen erfolgen dann immer einen Tag später bis zum Samstag. Holger Hoppmann erklärt das an einem Beispiel: „Die Abfuhr vom Ostermontag wird am Dienstag vorgenommen. Der Abfuhrtermin am Dienstag nach Ostern verschiebt sich auf den Mittwoch, der vom Mittwoch auf den Donnerstag und so weiter. Das heißt: Nach einem Feiertag verschieben sich die Folgeleerungen immer um einen Tag."

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