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Was ist neu im neuen Jahr?

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Schwerin – Was ist neu im neuen Jahr?

Bewirtschaftung der Parkzonen verlängert sichDie Bewirtschaftung der Parkzonen verlängert sich von Montag bis Samstag um zwei Stunden auf 20 Uhr. Verlängert wurde die Bewirtschaftungszeit bereits in der Zone F. Im Januar wird als erste Zone die Zone O umgestellt. Für alle weiteren Parkzonen soll die verlängerte Bewirtschaftungszeit bis September 2016 umgesetzt sein.  Die Nutzung eines Tagestickets und das kostenlose Kurzzeitparken mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten in ausgewählten Bereichen des Stadtgebietes bleiben unverändert erhalten.

Änderung der Beschilderung in Zone F
In der Zone F wurde die Einzelbeschilderung in eine Zonenbeschilderung geändert, so dass viele Einzelschilder abmontiert werden konnten. Verkehrsteilnehmer achten bitte auf die neue Beschilderung vor Ort.

Erweiterung der Bewohnerparkzone O ab 15. Januar 2016
In weiteren Teilen der Werdervorstadt wird ab 15. Januar 2016 die bestehende  Bewohnerparkzone O erweitert. Die Erweiterung der Bewohnerparkzone O liegt östlich der Werderstraße. Sie wird begrenzt von Werder-, Walther-Rathenau-, Bornhöved- und Hospitalstraße. Der Parkausweis ermöglicht das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone O. Daneben besteht für Nichtbewohner die Möglichkeit des Parkens mit einer Parkscheibe für bis zu zwei Stunden. Das Bewohnerparken wird durch Einzelbeschilderung ausgewiesen. Davon abweichende Regelungen werden separat ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer achten bitte auf die konkrete Beschilderung vor Ort.

Abfallentsorgung allgemein 2016
Das Jahr 2015 hatte 53 Kalenderwochen. Deshalb sind jene Bürger, die in der ungeraden Woche den Abfuhrtermin für Restmüll hatten, in der ersten Kalenderwoche 2016 nicht gleich wieder dran. Ihr Abfuhrtermin wechselt in die geraden Wochen. Diese Regelung gilt für Altpapier, Bioabfall und Leichtverpackungen gleichermaßen. Änderungen gibt es auch bei der Feiertagsverschiebung. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadtwirtschatlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) www.sds-schwerin.de, im  Abfallratgeber und auf den Seiten der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft (SAS) www.sas-schwerin.de.

Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ab 01.01.2016
Bislang hat die Verwaltung anfallende Gebühren erst nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit geltend gemacht. Wie schon in allen anderen Landkreisen und auf Landesebene kann die Verwaltungsgebühr ab Januar 2016 bereits mit Antragstellung erhoben werden.

Ab dem neuen Jahr können Bürgerinnen und Bürger die Herausgabe elektronischer Dateien beantragen. Die Gebühr für die Leistung beträgt pro Datei 1,50 Euro, maximal aber 5 Euro.

Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 4. September 2016
Der Tag für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin ist auf den 4. September 2016 festgelegt. An diesem Tag wird auch der 7. Landtag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gewählt. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wird der 18. September 2016 festgelegt.

Neuauflage des Schweriner Kultur- und Gartensommers
Der  Schweriner Kultur- und Gartensommer erlebt als gemeinsame Dachmarke für die kulturellen Angebote der Landeshauptstadt Schwerin in den Sommermonaten  im nächsten Jahr eine Neuauflage. Auch ein neues Angebot ist geplant: Mit der „Schweriner Schloss-Garten-Lust“ wird es am 3. September ein neues Veranstaltungsformat geben, für das vom Veranstalter der Potsdamer Schlössernacht gestaltet wird.

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Die Schuldnerberatungsstelle Lichtblick des Diakoniewerkes Neues Ufer gGmbH beendet ihre Tätigkeit mit Ablauf des Jahres 2015. Ab Januar 2016 werden Bürgerinnen und Bürger vom Team der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Volkssolidarität in den Räumen in der Gutenbergstraße 1 beraten.

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