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Ermittlungen gegen Nachwuchspolitiker Julian Kinzel

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin und das Fachkommissariat 4 (Staatsschutz) der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin kommen nach den bisher durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass der 18-jährige LINKEN-Nachwuchspolitikers Julian Kinzel den u.a. in seiner Strafanzeige beschriebenen Überfall auf ihn in Wismar lediglich erfunden hat.

Zu dieser Auffassung kommen die Ermittlungsbehörden aufgrund eines Gutachtens eines Rechtsmediziners, das dieser angesichts der Untersuchung der Verletzungen des Anzeigeerstatters und im Rahmen einer Rekonstruktion des Vorfalles am Tatort im Beisein des vermeintlich Geschädigten vorgenommen hat.

Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass die Art der Verletzungen nicht mit dem behaupteten Verlauf des Überfalles in Übereinstimmung zu bringen seien, eine Selbstbeibringung dagegen hinreichend wahrscheinlich ist. Daneben war der Anzeigeerstatter nicht in der Lage, den bei dem vermeintlichen Überfall beschädigten Mantel bei der Polizei vorzulegen. Nach seinen Angaben sei ihm der getragene Mantel kurz nach dem Vorfall entwendet worden.

Die Staatsanwaltschaft hat daher gegen den Anzeigeerstatter am heutigen Tage ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat (§ 145d Abs. 1 StGB) eingeleitet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei.

Auf die Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.

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