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Tiere gegen EU-Willen quält – Ratten mit Elektroschock traktiert

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Schwerin – Wie die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO aktuell aufgedeckt haben, werden in Deutschland Tierversuche durchgeführt, die die EU den Mitgliedstaaten eigentlich verboten hat. Ratten und Mäuse müssen bis zur Erschöpfung schwimmen oder werden bis zur Hilflosigkeit mit Elektroschocks traktiert – unter dem Deckmantel der Depressionsforschung. Aus Sicht der Vereine ein Skandal und krasser Widerspruch zum Tierschutzrecht.

Am Institut für Molekulare Psychiatrie der Universität Bonn werden Mäuse wochenlang Stressversuchen ausgesetzt, die ein Verhalten ähnlich einer Depression hervorrufen sollen: sie werden unter anderem fixiert, Lichtblitzen sowie Nahrungs- und Wasserentzug ausgesetzt. Vor, während und nach der Stressperiode wird der „forcierte Schwimmtest“ oder „Verzweiflungstest“ durchgeführt, bei dem eine Maus in einen mit Wasser gefüllten Behälter gesetzt wird, aus dem es kein Entkommen gibt. Mäuse, die früh aufhören zu schwimmen, gelten als depressiv.

Ferner werden am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim Ratten in Experimenten Elektroschocks ausgesetzt, indem das Bodengitter, auf dem sie sitzen, unter Strom gesetzt wird. Wenn sie nicht mehr aufspringen, gelten sie als „erlernt hilflos“ und werden als „Modell“ für Depression eingesetzt.

Die EU definiert in der Tierversuchsrichtlinie derartige Versuche als für die Tiere mit schwerem Leid verbunden. Sie schreibt ein Verbot solcher Experimente fest, wenn das schwere Leid voraussichtlich lang anhaltend ist. Damit beabsichtigt sie, dass die Mitgliedstaaten eine Schmerz-Leidens-Obergrenze einführen, ab der ein Tierversuch unter keinen Umständen genehmigt werden darf.

Leider gibt es ein Schlupfloch, dieses gewollte Verbot zu umgehen, welches Deutschland nutzt und damit selbst grausamsten Tierversuchen die Tür öffnet. „Wir wollen jedoch nicht hinnehmen, dass die Bundesregierung einfach den im Grundgesetz verbrieften Tierschutz ignoriert und höchst leidvolle Tierversuche ohne Einschränkung zulässt. Ein absolutes Verbot solcher Versuche ist zwingend erforderlich, damit Deutschland nicht weiter eklatant gegen das Staatsziel Tierschutz und den erklärten EU-Willen verstößt“, so die Vereine. Sie haben zahlreiche Beispiele von Tierversuchen aus deutschen Laboren enthüllt und publik gemacht, die bei korrekter Umsetzung der EU-Richtlinie verboten sein müssten.

Seit Novellierung der Tierversuchsregelungen in der EU 2010 müssen beantragte Tierversuche in vier Schweregrade eingeteilt werden. Neben dem erzwungenen Schwimmen und Zufügen von Elektroschocks, denen das Tier nicht entgehen kann, sind weitere Beispiele des Schweregrads „schwer“: Tod durch Abstoßung von Organen nach Transplantationen, Versagen mehrerer Organe, Tod durch Vergiftung, metastasierende Tumore oder die Verwendung von Stoffwechselkäfigen mit schwerer Einschränkung der Bewegungsfreiheit über einen längeren Zeitraum.

Weitere Information:
www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de

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