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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Mitglied des Landtages

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat bei der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beantragt, einen Beschluss über die Genehmigung der Anklageerhebung gegen das Mitglied des Landtages Jürgen Suhr herbeizuführen. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, wegen zwei Fällen des Betruges sowie eines weiteren Falles des Subventionsbetruges den Erlass eines Strafbefehls gegen den Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag M-V über 70 Tagessätze bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Vorgeworfen wird ihm, als Geschäftsführer einer, zu einem überwiegenden Teil aus erheblichen öffentlichen Mitteln finanzierten, Produktionsschule im Landkreis Vorpommern-Rügen erzielte Einnahmen trotz der ihm entsprechenden bekanntgegebenen Verpflichtung dem Subventionsgeber (Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V) nicht angegeben zu haben. Es handelt sich hierbei um die Förderperiode von 2006 bis 2008 sowie von 2009 bis 2010 und um einen Gesamtschaden für den Landeshaushalt M-V in Höhe von 7.880,00 €. Er soll erzielte Einnahmen aus Vermietung von Räumlichkeiten der Schule in den diversen Förderanträgen und den entsprechenden Erklärungen zum Abruf der Fördermittel vermieden haben, um eine niedrigere Ansetzung der Förderung bzw. die Rückforderung gewährter Gelder zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft geht in der rechtlichen Bewertung dieser Fälle von Betrug aus; der speziellere Tatbestand des Subventionsbetruges ist nicht einschlägig, da die Erzielung von Einnahmen nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet wurde (vgl. § 264 Abs. 2 StGB), was aber tatbestandliche Voraussetzung ist.

Ihm wird weiterhin vorgeworfen, am 05.11.2009 im Rahmen der Förderung eines gesonderten Projektes der Produktionsschule eine Mitarbeiterin der Schule angewiesen zu haben, noch ausstehende Mittel in Höhe von ca. 34.000,00 € aus der Gesamtzuwendung abzurufen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es ihm unter anderem darum ging, Liquidität für den von ihm geführten Betrieb zu schöpfen. So wurden die abgerufenen Mittel nicht mehr für das geförderte Vorhaben, sondern rechtswidrig für andere Zwecke verwendet, unter anderem auch zur Anlage von Festgeld gegen Zinsen. Erst im Verwendungsnachweis am 30.03.2010 teilte er dem LAGUS M-V den tatsächlichen Sachverhalt mit. Die von der Schule zurückgeforderten Beträge wurden bis Ende 2012 ratenweise zurückgezahlt.

Es wird ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.

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