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Badegewässerliste – Bürger werden bei der Aktualisierung beteiligt

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Schwerin – Der Fachdienst Gesundheit erstellt gemäß der Badegewässerlandesverordnung die Liste der Gewässer, die hinsichtlich ihrer Badewasserqualität nach den Bestimmungen dieser Verordnung überwacht werden sollen. Die Badegewässerliste wird an die obere Landesgesundheitsbehörde und die zuständige Wasserbehörde gemeldet.

Die Badegewässerlandesverordnung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.

Für die Badesaison 2016 werden folgende Badegewässer in die Badegewässerliste aufgenommen und als EU- Badegewässer geführt:

•             Schweriner See, Zippendorfer Strand

•             Schweriner See, Kalkwerder

•             Schweriner See, Am Reppin

•             Lankower See, Südufer

•             Lankower See, Nordufer

•             Ostorfer See, Kaspelwerder

Ihre Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen richten Sie bitte bis 21. März 2016 an:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst/Hygiene
PF 11 10 42
19010 Schwerin

oder direkt an Christine Schulrath
Telefon: (0385) 545-2868
E-Mail: cschulrath@schwerin.de

Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Bürgerservice/ Gesundheit/ Hygiene/ Badegewässerliste.

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