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Zwei Fälle oder doch nur ein Fall?

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Rostock – Erster Fall: Gegen 07:30 Uhr informierte ein namentlich bekannter Zeuge den Polizeinotruf über den Fund von Bekleidungsstücken im Bereich einer Diskothek im Rostocker Stadtteil Lütten- Klein. Die sofort eingesetzten Polizeibeamten fanden ein Paar Schuhe, eine Jeanshose sowie eine Strickjacke und Unterwäsche hinter einem Einkaufscenter auf. Da ein Verbrechen nicht auszuschließen war, erfolgte der sofortige Einsatz eines Diensthundeführers mit Fährtenhund. Gleichzeitig suchten alle zur Verfügung stehenden Beamten der Rostocker Polizei die nähere Umgebung nach einem möglichen Opfer ab. Die Kriminalpolizei der Polizeiinspektion Rostock hat unmittelbar die Ermittlungen aufgenommen.

Zeiter Fall: Um 10:00 Uhr informierte dann ein junger Rostocker den Polizeinotruf, dass seine 23-jährige Kommilitonin  in einem hilflosen Zustand nach Hause gekommen sei. Die junge Frau besuchte eine Diskothek im Rostocker Stadtteil Hansaviertel. Am Vormittag kam sie dann im Bereich der Südstadt zu Bewusstsein. Dabei stellte die Geschädigte nun fest, dass ihre Jeanshose geöffnet war. An den Ablauf des Abends und ihrem anschließenden Heimweg kann sich die geschädigte Frau nicht mehr erinnern. Jedoch ist jetzt ihr Handy weg. Auch in diesem Fall nahm die Kriminalpolizei der Polizeiinspektion Rostock sofort die Ermittlungen auf.

Die vorliegenden Erkenntnisse in beiden Fällen ergaben keinen objektiven Zusammenhang. Natürlich berücksichtigten die Beamten des Rostocker Kriminaldauerdienstes die Erkenntnisse zum Auffinden von Kleidung einer weiblichen Person im Stadtteil Lütten-Klein und der desorientierten Geschädigten im Stadtteil Hansaviertel und zogen ein sich in weiterer Folge ergebenden Zusammenhang mit ins Kalkül.

Im ersten Fall meldete sich gegen 18:00 Uhr eine 16–jährige Jugendliche telefonisch im Polizeirevier Rostock Lichtenhagen. Sie gab an, dass unbekannte Täter ihre Tasche am Vorabend in der Diskothek im Stadtteil Lütten Klein entwendeten. Leider versäumte es die Geschädigte aus dem Landkreis Rostock die Polizei sofort von dem Diebstahl zu unterrichten.

Im zweiten Fall  hatte die junge Rostockerin eine nicht unerhebliche Atemalkoholkonzentration. Durch eine gynäkologische Untersuchung der Geschädigten konnte eine Sexualstraftat ausgeschlossen werden.

Nach Abschluss aller unaufschiebbaren polizeilichen Maßnahmen steht nun fest, dass beide Fälle keinen Zusammenhang haben. Das Kriminalkommissariat der Hansestadt Rostock ermittelt nunmehr im ersten Fall wegen Diebstahls einer Tasche. Für den zweiten Fall bestehen gegenwärtig keine Indizien einer strafrechtlichen Relevanz.

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