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Haftbefehl gegen mutmaßlichen Drogenhändler

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin heute Haftbefehle gegen einen 29jährigen und einen 39jährigen Mann aus Schwerin wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. 

Dem war vorausgegangen, dass Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin und weitere Einsatzkräfte der Polizei in den Morgenstunden unter anderem die Wohnräume der Beschuldigten durchsucht und dabei verschiedene Betäubungsmittel sowie typische Dealeraufzeichnungen sichergestellt hatten.

Der 39jährige Beschuldigte ist verdächtig, seit Anfang 2015 wöchentlich Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, u.a. Kokain, Amphetamin und Marihuana, an den 29jährigen Beschuldigten verkauft zu haben, der seinerseits die Betäubungsmittel gegen Entgelt an eine Vielzahl von Betäubungsmittelkonsumenten mit Gewinn weiterveräußert haben soll. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.

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