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Amtsgerichts Schwerin: Durchsuchung führt zum Erfolg

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Schwerin – Im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung im April 2016 am Hauptbahnhof Schwerin verlor einer der Beteiligten sein Smartphone. Ein Mann und eine Frau konnten das beobachten.

Ohne den Geschädigten zu verständigen, nahm sich der Mann das Handy. Auch nachdem dieser beobachten konnte, wie der Geschädigte verzweifelt nach seinem Handy suchte, gab er nicht zu, dieses an sich genommen zu haben. Wenige Tage nach der Tat meldete sich die Frau zu dem Geschehen bei der Bundespolizei und zeigte den Mann an.

Eine mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin angeordnete und durch die Bundespolizei durchgeführte Wohnungsdurchsuchung am 26. Mai führte nunmehr zum Auffinden des Handys beim Beschuldigten.

Das Handy wurde sichergestellt und gegen den Betroffenen ein Strafverfahren eingeleitet.

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