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Staatsanwaltschaft: 3000 € Belohnung für Hinweise

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Schwerin – In den frühen Morgenstunden des 15.12.2015 wurde ein elfjähriger Junge aus Schwerin im Schlossgarten durch eine unbekannte männliche Person unter Anwendung von Gewalt sexuell missbraucht. Der Täter hatte den Jungen, der sich auf dem Weg zur Schule befand, in der Herrmannstraße in Höhe Gartenstraße angesprochen und sich als Polizeibeamter ausgegeben, der ihn einem Drogentest unterziehen wollte.

Der Mann veranlasste den Jungen, ihn zu diesem Zweck zum Schlossgarten zu begleiten, weil dort angeblich seine Kollegen in einem Zelt warten und den Test durchführen wollten. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Angaben des Mannes folgte ihm der Junge. Auf dem „Vulkan“-Spielplatz missbrauchte der Mann das Kind. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3.000 Euro aus.

Die Hinweise nimmt die Staatsanwaltschaft Schwerin, Bleicherufer 15, 19053 Schwerin und jede Polizeidienststelle entgegen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte oder ihnen gleichgestellte Angestelltengruppen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

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