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Haftbefehl gegen Waffensammler

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat am heutigen Tage auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehl gegen einen 55-jährigen Mann wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der in Schwerin wohnhafte Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit längerer Zeit in seiner Wohnung und in zwei von ihm genutzten Garagen unter anderem mehrere Lang- und Handfeuerwaffen, Munition, etwa 1,2 Kilogramm Sprengstoff sowie drei Granaten und Einzelteile von Kriegswaffen gehortet zu haben.

Der Beschuldigte, der sich nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigungen für den Umgang mit den Waffen und der Munition befindet, hat angegeben, aus Sammelleidenschaft gehandelt zu haben.

Das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz sehen für derartige Taten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und in schweren Fällen bis zu zehn Jahren vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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