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Haftbefehl wegen Totschlags

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Wismar gestern Haftbefehl gegen einen 34jährigen Mann ohne festen Wohnsitz wegen des Verdachts des Totschlags erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 30.9. einem 41 Jahre alten Mann, der ihm Unterschlupf gewährt hatte, in dessen Wohnung im Landkreis Nordwestmecklenburg nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Jagdmesser mehrfach in den Oberkörper gestochen zu haben. Das Opfer erlitt eine Herzstichverletzung mit Herzbeutelblutung, an der es verstarb. Der zunächst flüchtige Tatverdächtige hat sich am 8.10. in Ratzeburg der Polizei gestellt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

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