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Ausnahmeregelung? Circus Berolina trotz Wildtierverbot in Schwerin

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Schwerin – Der mit exotischen Tieren reisende Circus Berolina gastiert ab Mittwoch auf dem Festplatz Krebsförden. Trotz des Beschlusses der Stadtvertretung vom Januar 2016, Zirkusbetriebe mit Wildtieren nicht mehr auf städtischen Flächen zuzulassen, bringen die Schausteller mehrere Elefanten und Kamele mit nach Schwerin. Die Tierrechtsorganisation PETA übt nun scharfe Kritik an der Kommunalpolitik, da offensichtlich wirtschaftliche Interessen über eine bereits beschlossene Tierschutzregelung gestellt wurden. Schweriner Tierfreunde haben ab dem 21. Oktober drei Protestaktionen vor dem Zirkus angekündigt, die unter dem Motto „Was ist das für ein Beschluss, an den man sich nicht halten muss“ abgehalten werden und sich auch an die Stadtvertretung richten. PETA appelliert in einem aktuellen Schreiben an die Fraktionen, die beschlossene Tierschutzregelung künftig einzuhalten.

„Es ist kein gutes Beispiel für die Bürger, wenn politische Beschlüsse nach Belieben ignoriert werden. Das macht Schwerin auch rechtlich angreifbar, weil andere Zirkusse nun womöglich ebenfalls eine Ausnahmeregelung einfordern werden“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Die Kommunalpolitiker müssen jetzt endlich Rückgrat beweisen und das Wildtierverbot konsequent umsetzen.“

Im März 2016 hat sich der Bundesrat zum dritten Mal für ein Verbot bestimmter Tierarten im Zirkus ausgesprochen. In der Entschließung hat die Länderkammer ausführlich begründet, warum insbesondere Elefanten in reisenden Zirkusbetrieben systembedingt – also unabhängig vom jeweiligen Betrieb – erheblich leiden.

Die Anzahl der Städte und Gemeinden mit kommunalem Wildtierverbot für Zirkusbetriebe ist seit Jahresbeginn von weniger als 50 auf mittlerweile über 70 gestiegen – darunter Leipzig, Erfurt, Schwerin, Chemnitz, Bielefeld, Hameln, Passau, Rostock sowie die Berliner Stadtbezirke Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich betont, dass die Kommunen die volle Entscheidungshoheit darüber haben, an welche Schaustellerunternehmen sie ihre Flächen vermieten [1]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding ist somit rechtskräftig [2].

PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Allein in Europa haben bereits 19 Länder bestimmte Tierarten im Zirkus verboten.

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