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Wohnungseinbrüche in Schwerin aufgeklärt – Haftbefehl!

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am vergangenen Freitag Haftbefehle gegen einen 27-jährigen ukrainischen und einen 22-jährigen moldawischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Die Beschuldigten sind unter anderem dringend verdächtig, sich in der Zeit vom 27. bis zum 28. Oktober dieses Jahres durch Einwerfen einer Kellerfensterscheibe Zutritt zu einem Einfamilienhaus in Schwerin Zippendorf verschafft und dort zwei iPads, Gold- und Sammlermünzen, Schmuck, eine Kamera und Silberbesteck im Gesamtwert von etwa 15.000 Euro an sich genommen zu haben, um die Gegenstände für sich zu verwenden bzw. zu verkaufen.

Aufgrund einer Häufung von Wohnungseinbruchdiebstählen in Zippendorf hatten Beamte des Kriminalkommissariats Schwerin insbesondere diesen Stadtteil verstärkt bestreift. Dabei waren die Tatverdächtigen in das Visier der Beamten geraten. Bei einer Personenkontrolle konnte bei einem von ihnen ein Portemonnaie festgestellt werden, welches aus einer weiteren Diebstahlshandlung stammt. Im Rahmen einer anschließend auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin durch das Amtsgericht Schwerin angeordneten Durchsuchung der Wohn- bzw. Aufenthaltsräume der Beschuldigten wurden zahlreiche weitere Gegenstände sichergestellt. Derzeit prüft die Polizei, aus welchen Einbrüchen diese Sachen stammen. Die Beschuldigten haben in ihren polizeilichen Vernehmungen eingeräumt, für weitere Wohnungseinbrüche verantwortlich zu sein.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.
Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

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