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Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer in Schwerin

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Schwerin (ots) – Am Freitag, den 3.3. ereignete sich gegen 17 Uhr in der Schweriner Altstadt ein Verkehrsunfall ohne Verletzte. Das unfallverursachende Fahrzeug konnte zunächst flüchten, aber aufgrund eines Zeugen konnte der verantwortliche Kraftfahrer ermittelt werden.

Er hatte einen Atemalkoholwert von 1,93 Promille. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Am Samstag, gegen 19 Uhr war ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei im Bereich Schwerin Ostdorf unterwegs, als die Meldung über ein in Schlangenlinien fahrendes Fahrzeug erging. Beim Halter des Fahrzeuges handelte es sich um die gleiche Firma, mit dessen Fahrzeug am Vortag der bereits erwähnte Unfall verursacht wurde. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten Fahrzeug und Fahrzeugführer vom Vortag an seiner Wohnanschrift feststellen. Diese Mal hatte er einen Atemalkoholwert von 2,52 Promille.

Zusätzlich zum zweifachen Fahren unter Alkohol muss sich  der 51 Jahre alte Schweriner Fahrzeugführer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Am Samstag, 18.39 Uhr ereignetes sich in Schwerin in unmittelbarer Nähe der Sport- und Kongresshalle ein Verkehrsunfall. Ein 62 Jahre alter Schweriner fuhr mit seinem Zweirad auf dem Radweg, kam aufgrund alkoholbedingter Ausfallerscheinungen nach links ab und stieß mit seinem Fahrrad gegen einen Golf, der an einer roten Ampel stand. Am PKW verursachte er einen Schaden von ca. 5.000 EUR. Der Radfahrer hatte einen Atemalkoholwert von 2,12 Promille. Er kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Dort wurde bei ihm eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Er wird sich wegen Fahrens unter Alkohol verantworten müssen.

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