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Fund einer Babyleiche in Wittenburg – Kindesmutter identifiziert

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen eine 40 Jahre alte Frau aus Wittenburg Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, im Januar 2015 ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben.
Die Babyleiche hatten Spaziergänger am 01.03.2017 in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg gefunden. Die rechtsmedizinische Untersuchung des zu diesem Zeitpunkt gefrorenen Leichnams hatte ergeben, dass das Mädchen zum Zeitpunkt seiner Geburt gelebt hatte. Die Ermittlungen zur Todesursache dauern weiterhin an.

Umfangreiche staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungen einer eigens dafür bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eingerichteten 6-köpfigen Sonderkommission führten gestern zur Identifizierung und vorläufigen Festnahme der Beschuldigten. Dabei hatte der Kindesvater, der von der Geburt des Kindes nach den Ermittlungen keine Kenntnis hatte, den entscheidenden Hinweis gegeben. Dessen DNA-Spur hatten die Ermittler zuvor auf der Babyleiche gesichert. Durch einen Treffer in der DNA-Datenbank konnte er als Kindesvater ermittelt werden. Die DNA-Spur wurde aller Wahrscheinlichkeit nach über eine Decke, in die die Beschuldigte den Säugling nach der Geburt eingewickelt hatte, auf den Leichnam übertragen. Die Beschuldigte hatte bisher nicht an der durch das Amtsgericht Schwerin angeordneten freiwilligen DNA-Reihenuntersuchung, für die am 5.7. ein weiterer Termin vorgesehen war, teilgenommen. Sie hat eingeräumt, das Kind alleine zur Welt gebracht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Der für den 5.7. anberaumte weitere Termin zur freiwilligen Speichelprobeentnahme entfällt. 

Hinweis:
Der Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

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