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Staatsanwaltschaft Schwerin stellt Haftantrag

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Ludwigslust den Erlass eines Haftbefehls gegen einen 39 Jahre alten Mann aus dem Raum Hagenow wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen beantragt.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 19.7. gegen 17.15 Uhr mit seinem PKW auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit einer Geschwindigkeit von ca. 30-35 km/h auf einen Mann zugefahren zu sein, um diesen zu verletzen. Dabei wurde der Mann, der geistesgegenwärtig zur Seite gesprungen ist, nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen vom Fahrzeug des Beschuldigten an einem Bein erfasst. Anschließend soll der Tatverdächtige aus seinem PKW ausgestiegen und dem Geschädigten vier bis sechs Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Der Geschädigte erlitt Schürfwunden an den Knien und Händen sowie Prellungen im Gesichtsbereich. Dem Beschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, nach ca. drei Stunden mit seinem PKW an den Tatort zurückgekehrt und auf einen weiteren Mann in Verletzungsabsicht zugefahren zu sein. Zwar konnte sich auch dieser durch einen Sprung zur Seite aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen, der Beschuldigte soll ihn aber dennoch mit dem Seitenspiegel seines Fahrzeugs gestreift haben.

Die Ermittlungen zu möglichen Hintergründen der Taten dauern an. Der Beschuldigte ist gestern durch Beamte des SEK M-V vorläufig festgenommen worden.

Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
 
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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